Die Sache mit dem Leasing - Wie funktioniert das eigentlich?
Das Prinzip des Leasings ist recht einfach und schnell erklärt: Unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder um Leasing-Gewerbekunden handelt, gehören zunächst einmal immer zwei Parteien zum Leasinggeschäft dazu, der Leasinggeber und der Leasingnehmer. Der Leasinggeber (dies sind eigenständige Gesellschaften und nicht der Händler) beschafft die Leasingobjekte und vermietet diese dann an einen Leasingnehmer, welcher in regelmäßigen Abständen und innerhalb eines festgelegten Zeitraums ein vereinbartes Leasingentgelt an den Leasinggeber entrichtet. Im Grunde genommen handelt es sich beim Leasing daher um einen sogenannten atypischen Mietvertrag. Atypische Mietverträge werden auch als Verträge sui generis ("eigener Art") bezeichnet; im Gegensatz zu Kauf- oder Mietverträgen beispielsweise sind sie nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, aber dennoch rechtsgültig, sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Leasen kann man heutzutage alle möglichen Arten von Fahrzeugen - die Grenzen scheinen hier schier unendlich dehnbar zu sein.
Es gibt verschiedene Grundtypen und Varianten von Leasingverträgen, auf die wir hier jedoch nicht im Einzelnen eingehen können – falls Sie mehr Informationen suchen, werden Sie allerding auf unserer Rubrik B&K erklärt fündig. Wir möchten dagegen vor allem zwei "klassische" Leasingvarianten kurz vorstellen, die auch für Leasing-Gewerbekunden relevant sind: Das sogenannte Restwert- sowie das Kilometerleasing. Was hat es mit diesen auf sich?
Beim Restwertleasing vereinbaren Leasinggeber und -nehmer zum Leasingzeitpunkt einen festen Restwert, den das geleaste Fahrzeug zum Zeitpunkt der Rückgabe noch haben muss. Wird dieser Wert unterschritten - ist das Fahrzeug also weniger wert, als ursprünglich vereinbart -, muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag begleichen. Andersherum gilt freilich das Gleiche, wobei der Leasinggeber nur maximal 75 Prozent der überschüssigen Summe erstattet. Es liegt auf der Hand, dass sich diese Form des Leasings für den Leasingnehmer als besonders prekär darstellt. Dies einfach deshalb, weil man als Laie kaum einschätzen kann, wie hoch der Restwert eines Fahrzeugs nach einigen Monaten oder Jahren Nutzungsdauer noch sein wird. Zudem wissen Leasinggeber sehr gut, wie sie den Restwert eines Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit nach unten drücken können; jedwede noch so kleine Macke wird dann auf die Goldwaage gelegt und mindert den Restwert. Schließlich ist der Gebrauchtwagenmarkt zudem auch besonders gesättigt, sodass die Preise äußerst volatil ausfallen. Insofern ist diese Leasingvariante insbesondere für Leasing-Gewerbekunden äußerst unvorteilhaft, da hier mit den Fahrzeugen oftmals recht rau umgegangen wird und die Restwerte entsprechend niedrig ausfallen.
Das Kilometerleasing bietet dagegen sowohl für Leasing-Gewerbekunden als auch für private Leasingnehmer ein weitaus höheres Maß an Sicherheit und Transparenz. Hierbei wird zu Beginn des Leasingzeitraumes eine feste Kilometerjahresleistung vereinbart. Im Regelfall gewährt der Leasinggeber dem Leasingnehmer einen gewissen Toleranzspielraum, innerhalb dessen die vereinbarte Kilometerobergrenze überschritten werden darf. Größere Überschreitungen müssen dann freilich extra bezahlt werden. Für Leasing-Gewerbekunden empfiehlt es sich, sich die Möglichkeit offen zu halten, nach Vertragsbeginn die Kilometerleistung anpassen zu können, sofern man merken sollte, dass die zuvor vereinbarte Obergrenze nicht eingehalten wird werden können.