Wie funktioniert das Kilometerleasing?
Also: Wie funktioniert das Kilometerleasing denn nun genau? Wie auch schon im Artikel zur Restwertleasing bietet es sich an, ein Beispiel zu geben.
Nehmen wir also an, Sie möchten ein Fahrzeug leasen und entscheiden sich für das Kilometerleasing. Dann gilt es zunächst, mit dem Leasinggeber vertraglich eine Kilometerobergrenze zu vereinbaren. Für gewöhnlich werden mindestens 10.000 Km pro Jahr festgelegt – je nach Bedarf können es aber selbstverständlich auch mehr sein. Da es für den Leasinggeber natürlich wichtig ist, dass das Fahrzeug bei Rückgabe einen möglichst hohen Wert aufweist, ist er daran interessiert, dass es möglichst wenige Kilometer zurücklegt, weshalb er dies in der Regel mit niedrigeren Leasingraten honoriert. Anders formuliert: Je niedriger die vereinbarte jährliche Laufleistung, desto niedriger der Wertverlust des Fahrzeugs und desto niedriger wiederum die monatliche Leasingrate. Die Leasingraten bemessen sich also am geschätzten Wertverlust des Fahrzeugs in Abhängigkeit von den zurückgelegten Kilometern. Diese Schätzung muss der Verkäufer bzw. Leasinggeber vornehmen. Dabei ist es sein Problem, wenn das Fahrzeug bei Rückgabe, aufgrund welcher Umstände auch immer, einen höheren Wertverlust erfahren hat. Der Leasingnehmer dagegen muss "nur" darauf achten, die vereinbarte Obergrenze nicht zu überschreiten. Die Gefahr für den Leasinggeber, den Wertverlust zu gering einzuschätzen, ist allerdings letztlich nicht besonders hoch, da als Bemessungsgrundlage eine pauschale Laufhöchstleistung in Anschlag gebracht wird, deren Höhe in der Regel sicherstellt, dass der Leasinggeber kein Verlustgeschäft erleidet. Außerdem hat er die Option, Sonder- bzw. Anzahlungen sowie Zinsen zu erheben und dadurch eine Mehrwertgenerierung für sein Unternehmen zu erzielen.
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Kilometerleasing: Chancen und Risiken
Um zu unserem Beispiel zurück zu kommen: Sie als Leasingnehmer haben beim Kilometerleasing nun den Vorteil, dass das Restwertrisiko entfällt. Es kann Ihnen kurzgesagt egal sein, wie viel das Fahrzeug bei Rückgabe noch wert ist. Entscheidend ist allein, dass Sie die vereinbarte Laufleistung nicht überschreiten. Gleichwohl heißt dies natürlich nicht, dass Sie nicht pfleglich mit dem geleasten Fahrzeug umgehen sollen. Das sollte ganz selbstverständlich sein, und entsprechend erwarten Sie bei größeren Beschädigungen am Fahrzeug angemessene Unkosten. Jedoch ist im Unterschied zum Leasing nach Restwert beim Kilometerleasing das Risiko weitaus geringer, dass der Leasinggeber sich bei der Fehlersuche zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe besonders pingelig anstellt.
Beim Kilometerleasing profitieren Sie also von einer vergleichsweise hohen Planungssicherheit und einem kehrseitig geringen Risiko in Bezug auf etwaige Zusatzkosten. Aber: Gänzlich ohne Risiko kommen Sie freilich auch hier nicht aus. Worin besteht es?
Das größte Risiko für Sie als Leasingnehmer besteht beim Kilometerleasing darin, die festgelegte Kilometerobergrenze bzw. die vereinbarte Laufleistung nicht einhalten zu können. Wenn Sie also 10.000 Km als Grenzwert festgelegt haben, aber letztlich auf 15.000 Km gekommen sind, müssen Sie für die 5.000 Extrakilometer aufkommen. Im Gegenzug erhalten Sie aber fairerweise auch etwas zurück, wenn Sie weniger fahren als vertraglich geregelt: Auf den Kilometerpreis gerechnet jedoch weniger, als wenn Sie nachzahlen müssten, da in diesem Fall ja auch der Fahrzeugwert am Ende entsprechend höher ausfallen wird. In der Regel legt der Leasinggeber einen Kulanzbereich fest, der bis zu 2.500 Km nach oben bzw. unten ausschweifen kann. Solange Sie diesen Bereich nicht über- bzw. unterschreiten, befinden Sie sich auf der sicheren Seite.
Das Entscheidende beim Kilometerleasing ist demnach, dass man die benötigte Laufleistung möglichst genau einschätzt. Dies ist schwieriger, als es auf den ersten Blick wirken mag; denn wer weiß schon mit Sicherheit, dass er nicht etwa plötzlich den Arbeitgeber oder gar den Wohnort wird wechseln müssen, wodurch die festgelegte Kilometerobergrenze möglicherweise nicht mehr eingehalten wird werden können. Insofern gilt auch hier ausnahmslos die landläufige Mundart: Besser zu viel als zu wenig! Und damit gute Fahrt!