*Die BMW Umweltprämie in Höhe von 2.000 EUR (netto) ist bei Erwerb eines BMW Neufahrzeugs und in Höhe von 1.500 EUR (netto) bei Erwerb eines BMW Vorführwagens (Erstzulassung über BMW Partner/Niederlassung, max. 15 Monate und 20.000 km bis zur Zweitzulassung) oder eines Jungen Gebrauchten (max. 18 Monate nach Erstzulassung) zwischen dem 02.01.2019 und dem 31.12.2019 erhältlich (es gilt das Datum des Erwerbs, Auslieferung bis 30.06.2020, Zulassung muss in Deutschland erfolgen). Das Angebot gilt nur bei Erwerb eines Fahrzeugs mit max. 140 g CO2/km (kombiniert) gem. NEFZ. Weitere Voraussetzung für den Erhalt der BMW Umweltprämie ist die Inzahlungnahme eines seit mindestens 12 Monaten in Deutschland auf den Käufer zugelassenen Diesel-Gebrauchtfahrzeugs mit Euro-5-Abgasnorm. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden.
***Die BMW oder MINI Umweltprämie+ ist in Höhe von 6.000 € (netto) bei Erwerb eines BMW- oder MINI Neuwagens in Höhe von 4.500 € (netto) bei Erwerb eines BMW- oder MINI Vorführwagens (Erstzulassung über BMW- oder MINI Partner/Niederlassung, max. 15 Monate und 20.000 Kilometer bis zur Zweitzulassung) oder eines Jungen Gebrauchten von BMW oder MINI(max. 18 Monate nach Erstzulassung) bis 31.12.2019 erhältlich. Es gilt das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags, Auslieferung bis 30.06.2020, Zulassung muss in Deutschland erfolgen. Der im Rahmen der Umweltprämie+ Inzahlung genommene BMW / MINI Diesel mit EU4 / EU5 muss seit mindestens 12 Monaten und vor dem 17.11. 2018 in Deutschland auf den Halter zugelassen gewesen sein. Ist dies nicht der Fall kann ab sofort die Umweltprämie+ nicht in Anspruch genommen werden. Alternativ zur Inzahlungnahme ist gemäß § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung innerhalb von sechs Wochen nach Zulassung des neu erworbenen Fahrzeugs die Verschrottung des Dieselfahrzeugs mit der Abgasnorm Euro 4 durch den Käufer nachzuweisen. Der jeweilige BMW- oder MINI Partner ist der verantwortliche Ansprechpartner im Hinblick auf die Verschrottung. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden.
Ihr Erstwohnsitz muss für die Berechtigung der Umweltprämie+ im 70Km Radius von einer der betroffenen Intensivstädte liegen. Die Intensivstädte sind: Backnang, Bochum, Darmstadt, Düren, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Köln, Limburg/Lahn, Ludwigsburg, München, Reutlingen, Stuttgart. Weitere Informationen zur Umweltprämie+ erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.bundk.de/neuwagen/die-bmw-und-mini-umweltpramien. In In Sonderfällen (z. B. als Pendler) oder bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
****Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2 - Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.